Immobilienbewertung
Wir bewerten Objekte und Grundstücke
in zwei verschiedenen Verfahren:
Ertragswertverfahren
(§§15-20 WertR)Das Ertragswertverfahren findet Anwendung wenn bei der Bewirtschaftung vergleichbarer Grundstücke die Absicht der Gewinnerzielung oder eine Kapitalverzinsung im Vordergrund steht.
Beispiel: Mietwohnobjekte, Wohnhäuser, Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien.
oder
Sachwertverfahren
(§§ 21-25 WertR)Das Sachwertverfahren findet Anwendung, wenn die Eigennutzung des Grundstückes oder die Wiederbeschaffungskosten für den Auftraggeber von Bedeutung sind. Hierfür werden die Normalherstellungskosten mit einem geeigneten Index auf den Wertermittlungsstichtag umgerechnet.
Beispiel: Ein- und Zweifamilienhäuser, Wochenendhäuser.