Immobilienbewertung

Wir bewerten Objekte und Grundstücke
in zwei verschiedenen Verfahren:  

Ertragswertverfahren

(§§15-20 WertR)
Das Ertragswertverfahren findet Anwendung wenn bei der Bewirtschaftung vergleichbarer Grundstücke die Absicht  der Gewinnerzielung oder eine Kapitalverzinsung im Vordergrund steht.
Beispiel: Mietwohnobjekte, Wohnhäuser, Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien.

oder

Sachwertverfahren

(§§ 21-25 WertR)     
Das Sachwertverfahren findet Anwendung, wenn die Eigennutzung des Grundstückes oder die  Wiederbeschaffungskosten für den Auftraggeber von Bedeutung sind. Hierfür werden die Normalherstellungskosten mit einem geeigneten Index auf den Wertermittlungsstichtag umgerechnet.
Beispiel: Ein- und Zweifamilienhäuser, Wochenendhäuser.